aufwärts

Bildung

Schulpflicht gilt auch für den Staat: Unser Recht auf Unterricht jetzt!

Der Staat lässt unentschuldigt Millionen Schulstunden ausfallen. Wir fordern ein einklagbares Recht auf Unterricht, um die Zukunft unserer Wissensgesellschaft zu retten!

Gestartet von Julia HoffmannPrivatperson

Stell dir vor, dein Kind fehlt unentschuldigt in der Schule.

Nach wenigen Tagen kommt Post. Dann das Bußgeld. Dann das Jugendamt. In manchen Bundesländern holt notfalls die Polizei dein Kind morgens ab. Der Staat versteht bei der Schulpflicht keinen Spaß – und das ist richtig so, denn Bildung ist zu wichtig, um sie dem Zufall zu überlassen.

Und jetzt stell dir vor, der Staat selbst schwänzt.

Genau das passiert – jeden Tag, in jedem Bundesland: In Sachsen fielen in einem einzigen Schulhalbjahr rund eine Million Unterrichtsstunden aus. In Thüringen findet jede zehnte Stunde nicht wie geplant statt. In Brandenburg gibt der Bildungsminister offen zu, den vorgeschriebenen Stundenplan nicht mehr garantieren zu können – und stellt sogar infrage, ob die Abschlüsse unserer Kinder dann noch überall anerkannt werden. Bundesweit fehlen zehntausende Lehrkräfte, und es werden jedes Jahr mehr. Und was macht Bayern mitten in dieser Lage? Verhängt einen Einstellungsstopp für Lehrer.

Das ist Vertragsbruch. Die Schulpflicht ist keine Einbahnstraße. Wir Eltern liefern: Wir schicken unsere Kinder pünktlich, jeden Morgen, elf Jahre und länger. Wir vertrauen dem Staat das Wertvollste an, das wir haben. Der Staat aber liefert nicht – und niemand haftet dafür. Kein Bußgeld, keine Konsequenz, kein Anspruch. Eine ausgefallene Mathestunde in der 8. Klasse kommt nie wieder. Sie fehlt in der Prüfung, in der Ausbildung, im Leben. Und sie trifft die Kinder am härtesten, deren Eltern keinen Nachhilfelehrer bezahlen können. Unterrichtsausfall ist die unsozialste Sparmaßnahme, die es gibt.

Deshalb fordern wir vom Landtag ein Recht auf Unterricht im Schulgesetz:

  1. Unterrichtsgarantie: Die vorgeschriebene Stundentafel ist verbindlich zu erfüllen. Fällt Unterricht aus, muss die Schule qualifizierten Ersatz stellen – Vertretung ist Pflicht, nicht Glückssache.

  2. Ehrliche Zahlen: Jede Schule veröffentlicht ihren Unterrichtsausfall – monatlich, öffentlich, vergleichbar. Schluss mit Stichwochen und Schönrechnerei: Eine „nicht wie geplant" gehaltene Stunde ist kein Unterricht.

  3. Konsequenz bei Nichterfüllung: Wird die Garantie dauerhaft verfehlt, entsteht ein Anspruch der Eltern auf Ersatzleistung – etwa finanzierte Förderangebote. Wenn Eltern für Pflichtverletzungen zahlen, muss es der Staat auch.

Wir verlangen nichts Neues. Wir verlangen, dass der Staat seinen Teil des ältesten Versprechens einlöst, das er unseren Kindern gibt: Ihr müsst kommen – und dafür bekommt ihr Bildung.

Schulpflicht gilt auch für den Staat. Unterschreib jetzt.

0 Unterschriften